Wie kann es sein kann, dass bei der größten deutschen Sparkasse - der Haspa - mal eben der operative Gewinn um 50% einbricht? Nun: Die Frage führt mitten hinein in eines der größten Geheimnisse der hiesigen Bankenbranche - nämlich das „Depot A“ des Sparkassensektors. Hier waren zuletzt 284 Mrd. € angelegt, die zum überwiegenden Teil aus Pfandbriefen bestehen, wie der DSGV mitteilte.
Online Banking und Mobile Banking boomen. Doch wollen Bankkunden tatsächlich Bankgeschäfte an jedem Ort und zu jeder Zeit tätigen? Eine exklusive Analyse des Bank Blogs zeigt, wann Kunden von Banken und Sparkassen Internet Banking wirklich nutzen.
Die Deutsche Bank steigt zum ersten Mal in größerem Stil bei einem bedeutenden hiesigen Fintech ein. Wie aus einer am frühen Abend veröffentlichten Ad-hoc-Meldung eines anderen Investors hervorgeht, beteiligt sich das größte Geldhaus des Landes am Einlagen-Vermittler Deposit Solutions, der die Tagesgeld-Portale „Zinspilot“ und „Savedo“ betreibt. Die Frankfurter Großbank und das Hamburger Startup kennen sich schon lange, weil Deposit Solutions als Whitelabel-Anbieter auch hinter der „Zinsmarkt“-Plattform der „Deutschen“ steht. Mit der Beteiligung ergibt sich eine theoretische Gesamt-Bewertung Unternehmens von mehr als 1 Mrd. Euro.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine erste Strategie zum Umgang mit der Blockchain-Technologie beschlossen. Aus der Wirtschaft kamen Forderungen, nun schnell konkrete Maßnahmen zu beschließen. Die neue Technologie könne ein Baustein für das Internet der Zukunft sein, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. “Gleichzeitig müssen wir die Verbraucher und die staatliche Souveränität schützen. Ein Kernelement der staatlichen Souveränität ist die Herausgabe einer Währung, wir werden sie nicht Privatunternehmen überlassen.”
Die Deutsche Rentenversicherung soll Arbeitnehmer eigentlich zur Rente und privaten Vorsorge beraten. Doch diese Beratung kriegt gerade einmal die Schulnote 4. Ein Ratschlag der Stiftung Warentest spricht Bände. Die Stiftung Warentest rät, sich vor dem Beratungstermin selbst ein Bild über die eigene Vorsorge zu machen.
Mit seiner Entscheidung vom 14.05.2019 hatte der BGH bekanntlich über das Recht der Sparkassen zur ordentlichen Kündigung von Prämiensparverträgen nach Nr. 26 AGB Sparkassen entschieden. Nunmehr sind die in der Branche mit Spannung erwarteten Entscheidungsgründe veröffentlicht worden. Der BGH hat die zugunsten der betroffenen Sparkasse ausgegangene Entscheidung des OLG Naumburg in der Revision gehalten, was im Ergebnis erfreulich ist.